i353: Teil 11. Suchtpolitik 11.5 neu schreiben: Kosten der Strafverfolgung
Entwurf Revision 674
dieser Vorschlag geht auf die redaktionelle Konferenz am 19.5.21 zurück.
>> 11.5 Kosten der Strafverfolgung
Soll neu lauten:
Es gibt jedes Jahr zehntausende BTM-Verfahren, welche wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Durch die unnötige Strafverfolgung werden personelle und finanzielle Ressourcen verschwendet. Hierdurch entstünde finanzieller Spielraum, den man z.B. im Sozialbereich nutzen kann.
Der alte Abschitt soll komplett raus, weil überholt. Die Koalition hat die Vorgaben des BverfG schon umgesetzt.
[Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik eine klare Vorgabe erteilt, was den Besitz geringer Mengen Cannabis betrifft. Die PIRATEN Berlin wollen diese Vorgabe zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden umsetzen, um die so gewonnenen Kapazitäten in anderen Bereichen der Kriminalität einzusetzen. Dazu werden wir die Regelung zur geringen Menge von Ausnahmetatbeständen befreien. Wir haben bereits die Toleranzgrenze, die bisher eingehalten und umgesetzt wurde.]